CanguardBlog.
29.02.2024

Kommen wir zu einer der unterhaltsamsten Depeschen des Cannabis Gesetzes (CanG). Warum steht diese Frage des gemeinschaftlichen Eigenanbaus im Raum? Eigentlich wollen wir doch alle lediglich unser Ott kaufen und dann wieder nach Hause gehen. Freunde haben wir bereits genug also was soll der Quatsch? Nun, der Gesetzgeber hat sich der verwirrenden Idee hingegeben, innerhalb von Cannabis Social Clubs gemeinschaftlich anzubauen und das im CanG irgendwie zu regeln.
Das Cannabis Gesetz besagt hierzu folgendes:
§17, Absatz 2 (CanG)
Die Mitglieder der Anbauvereinigung haben beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitzuwirken. Eine aktive Mitwirkung ist insbesondere gegeben, wenn Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau verbundenen Tätigkeiten, eigenhändig mitwirken.
Das Meme dazu findet ihr auch auf https://www.instagram.com/canguardde/
Muss ich jetzt täglich zusammen mit 499 Fremden anbauen?
Nein, der Gesetzgeber kann grundsätzlich niemanden dazu zwingen gemeinschaftlich in einem Cannabis Social Club anzubauen. Darüber hinaus wäre es auch ein vermeidbares Kontaminationsrisiko für den Grow, auf 500 umherschwirrende Mitglieder auf der Anbaufläche des CSC`s zu verzichten. Ob sich dann nicht doch „versehentlich“ mal jemand etwas einsteckt, wäre die nächste Frage.
Also was hat es nun damit auf sich?
Es gibt im deutschen Recht immer das Gesetz und den „Geist des Gesetzes“ also das, was das Gesetz im übertragenen Sinne meint. Auf dessen Grundlage können bei Widersprüchlichkeiten Richter Entscheidungen fällen.
In der Begründung zu §17, Absatz 2 CanG liest man dazu:
Um den Leitgedanken eines gemeinschaftlichen Anbaus zum Eigenkonsum zu stärken, sind die Mitglieder der Anbauvereinigung dazu verpflichtet, beim Anbau von Cannabis und den unmittelbar mit dem Anbau verbundenen Tätigkeiten mitzuwirken. Eine Mitwirkung der Mitglieder kann insbesondere darin bestehen, dass sie sich eigenhändig bei der Pflanzung, der Pflege, der Schädlingsbekämpfung oder der Ernte der Cannabispflanze betätigen.
Entscheidend ist das Wort „kann“. Wie in unserem Beitragsfoto zu sehen, ist die Ausdehnungsmöglichkeit dieser Formulierung nahezu unendlich groß. Ob ihr nun bei der Ernte das Flötespielen als Aktivität wertet oder Cannabiskonsumenten mit einem Klemmbrett durch den Grow düsen sollen... es ist schlichtweg unkontrollierbar und doch schreckt es viele ab, so dass die Frage immer öfter von unseren Usern auf Discord gestellt wird.
https://discord.com/invite/tuyUJzGmwZ
Damit wird vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, für die Rechtsprechung die Möglichkeit des gewerblichen Anbaus zusätzlich auszuschließen. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Klar ist: die Anbaufläche muss organisiert sein: Wie ihr euren Anbau innerhalb von Cannabis Social Clubs in Form eines Anbaurats organisiert und das ganze bereits in der Vereinssatzung formuliert, wissen viele unserer CanGuard Clubgründer bereits. Kommt gern dazu. Wir haben noch ein sonniges 650Watt Plätzchen für euch frei.
Liebste Grüße
Anni von CanGuard